Maximiere deine Rückerstattung! Wir zeigen dir, welche Ausgaben du als Lehrkraft steuerlich geltend machen kannst und was du dabei beachten solltest.
Wir geben dir allgemeine Hinweise und Tipps, die auf Erfahrungswerten basieren. Bitte beachte, dass unsere Informationen keine professionelle Steuerberatung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ersetzen können und dürfen. Für eine verbindliche und individuelle Beratung wende dich bitte an einen Fachexperten.
Als Lehrkraft hast du viele Ausgaben, die direkt mit deiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Diese sogenannten Werbungskosten können deine Steuerlast erheblich senken. Der Fiskus erkennt an, dass du für deinen Beruf Geld ausgibst – und genau das kannst du für dich nutzen. Hier sind die wichtigsten Posten, die du in deiner Steuererklärung angeben kannst:
Wenn dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kannst du die Kosten für dein Arbeitszimmer absetzen. Das betrifft Miete, Strom, Heizung und Ausstattung. Seit 2023 gibt es hierfür eine Jahrespauschale.
Vom Laptop über den Drucker bis hin zu Fachbüchern und Stiften: Alle Materialien, die du für den Unterricht und dessen Vorbereitung benötigst, sind als Arbeitsmittel absetzbar. Auch Software und digitale Geräte gehören dazu.
Die täglichen Fahrten zur Schule kannst du über die Entfernungspauschale geltend machen. Aber auch Fahrten zu Fortbildungen, Elternabenden oder für den Kauf von Unterrichtsmaterial zählen.
Seminare, Kurse oder Fachtagungen, die deiner beruflichen Weiterentwicklung dienen, sind vollständig absetzbar. Das umfasst Kursgebühren, Reisekosten, Verpflegung und Übernachtungen.
Bücher, Zeitschriften und digitale Publikationen, die du für deine Lehrtätigkeit benötigst, kannst du als Werbungskosten angeben. Halte hierfür die Belege bereit.
Begleitest du eine Klassenfahrt, sind die damit verbundenen Kosten (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Eintrittsgelder) in der Regel als Werbungskosten abzugsfähig, sofern sie nicht vom Arbeitgeber erstattet werden.
Jedem Arbeitnehmer steht automatisch die Werbungskosten-Pauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von derzeit 1.230 Euro pro Jahr zu. Diese wird vom Finanzamt ohne Nachweise berücksichtigt. Der Vorteil für dich: Liegen deine tatsächlichen Ausgaben darunter, bekommst du trotzdem die volle Pauschale angerechnet.
Der entscheidende Punkt ist jedoch: Viele Lehrkräfte kommen mit ihren beruflichen Ausgaben schnell über diesen Betrag. Es lohnt sich also fast immer, alle Belege zu sammeln und die Kosten einzeln nachzuweisen. Schon allein die Fahrtkosten können die Pauschale oft übersteigen. Prüfe also genau, ob sich der Aufwand für dich lohnt – meistens lautet die Antwort: Ja!
Das deutsche Steuerrecht ist komplex. Um sicherzugehen, dass du alle Möglichkeiten ausschöpfst und keine Fehler machst, empfehlen wir dir die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Diese Experten kennen die spezifischen Regelungen für Lehrkräfte und können dich optimal beraten. Die Investition lohnt sich oft durch eine höhere Rückerstattung und die gesparte Zeit.